E-Trottinett in Zürich — was erlaubt ist und was nicht
Halb Zürich fährt eines, und kaum jemand weiss genau, was gilt. Hier stehen die Regeln in der Reihenfolge, in der sie dich betreffen — und am Schluss das, was dir im Alltag wirklich Ärger macht: nicht die Polizei, sondern ein platter Reifen am falschen Ort.
Die kurze Fassung
- 20 km/h Motorunterstützung, max. 500 Watt. Dann gilt dein Trottinett als Leicht-Motorfahrrad.
- Ab 16 ohne Ausweis. 14 bis 16 mit Führerausweis Kategorie M. Darunter nicht.
- Licht vorne weiss, hinten rot — und eingeschaltet, auch am Tag.
- Kein Kontrollschild, keine eigene Fahrzeugversicherung. Die private Haftpflicht deckt es in der Regel, wie beim Velo.
- Strasse und Radweg, nicht das Trottoir. Dort nur schieben.
Warum die 20 km/h die wichtigste Zahl sind
Alles andere hängt an ihr. Solange dein Trottinett bei 20 km/h abregelt und nicht mehr als 500 Watt leistet, ist es ein Leicht-Motorfahrrad: kein Schild, keine eigene Versicherung, kein Ausweis ab 16. Sobald es mehr kann, fällt diese ganze Einordnung weg — dann bewegst du ein zulassungspflichtiges Motorfahrzeug ohne Zulassung.
Deshalb sind wir bei einem Thema unbequem: Tuning machen wir nicht. Nicht die App-Freischaltung, nicht der Controller-Tausch, nicht «nur für den Waldweg». Es gibt Werkstätten, die damit werben. Wir nicht, und der Grund ist nicht Moral, sondern Arithmetik: der Gewinn aus einem entdrosselten Trottinett steht in keinem Verhältnis zu dem, was ein Unfall mit Personenschaden und gekürzter Versicherungsleistung kostet — für dich.
Licht: die Regel, die am häufigsten gebrochen wird
Weiss vorne, rot hinten, und zwar am Tag auch. Das ist bei Leicht-Motorfahrrädern anders als beim Velo, und es ist die Vorschrift, bei der wir bei Kundschaft am meisten Lücken sehen — meist, weil ein Sturz die Halterung zerlegt hat und danach nie jemand nachgerüstet hat. Eine Beleuchtung nachzurüsten ist eine Sache von Minuten; wir machen es mit, wenn wir ohnehin da sind.
Was dich im Alltag wirklich trifft
Ehrlich gesagt: nicht die Regeln. Sondern der Moment, in dem du am Bellevue stehst und der Hinterreifen ist platt. Ein E-Trottinett ist dann kein Velo, das man schieben kann — es sind 15 bis 25 Kilo, die man zieht. Deshalb gibt es uns: wir kommen zu dir, statt dass du es irgendwohin bringst. Was das kostet, steht offen da — CHF 99 vorne, mehr hinten, weil dort der Motor im Rad sitzt.
→ E-Trottinett Reparatur Zürich · Warum hinten teurer ist als vorne
Auch interessant
→ E-Trottinett über den Zürcher Winter bringen
→ Plattfuss selber flicken oder Pannendienst?
Häufige Fragen
Wie schnell darf ein E-Trottinett in der Schweiz fahren?
Maximal 20 km/h mit Motorunterstützung, bei höchstens 500 Watt Motorleistung. Damit gilt es als Leicht-Motorfahrrad. Wer schneller fährt oder das Gerät entdrosselt, bewegt ein nicht zugelassenes Motorfahrzeug — mit allem, was daran hängt.
Braucht man einen Führerausweis fürs E-Trottinett?
Ab 16 Jahren nicht. Von 14 bis 16 braucht es einen Führerausweis der Kategorie M. Unter 14 ist es nicht erlaubt.
Braucht ein E-Trottinett Licht und eine Versicherung?
Licht ja: weiss vorne, rot hinten — und zwar auch tagsüber eingeschaltet. Ein Kontrollschild und eine eigene Fahrzeugversicherung braucht ein vorschriftskonformes E-Trottinett nicht; Schäden deckt in der Regel die private Haftpflicht, wie beim Velo. Die Police lohnt sich trotzdem einmal anzuschauen.
Darf man auf dem Trottoir fahren?
Nein. Ein E-Trottinett gehört auf die Strasse und auf den Radweg, wie ein Velo. Auf dem Trottoir darf es nur geschoben werden.
Ist Tuning erlaubt?
Nein. Sobald das Gerät über 20 km/h unterstützt, ist es kein Leicht-Motorfahrrad mehr, sondern ein zulassungspflichtiges Motorfahrzeug ohne Zulassung. Die Versicherung kann Leistungen kürzen, und bei einem Unfall mit Personenschaden wird es sehr unangenehm. Wir bauen so etwas nicht ein — auch nicht «nur schnell».
Velo kaputt? Schick uns ein Foto.
Festpreis und ETA per WhatsApp. Mobil in ganz Zürich.