Allgemeine Geschäftsbedingungen · Velov Zürich

AGB — VELOV Mobile Velo-Reparatur Zürich

Mobile Velowerkstatt für die Stadt Zürich und die nähere Umgebung. Die Grundlage unserer Zusammenarbeit — klar, fair und transparent. Geltend für alle Velo-, E-Bike- und Cargo-Bike-Reparaturen vor Ort.

Stand: Juli 2026
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Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Velo-Reparatur-Service Velov ("Velov") und seinen Kund:innen.

Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen, der Beauftragung einer Reparatur, dem Kauf eines Produkts oder der Nutzung unseres Online-Buchungsportals akzeptiert die Kundschaft diese AGB in der jeweils gültigen Fassung.

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Dienstleistungen & mobiler Service

Velov bietet mobile mechanische Reparaturen, Wartungen und Montagen von Fahrrädern (Velos, E-Bikes, Cargo-Velos, Kinder-Velos), einschliesslich des Erstaufbaus neu gelieferter Velos in der Stadt Zürich und Umgebung an. Wir kommen ausschliesslich per Velo und Cargo-Bike zu unseren Kund:innen — nicht mit dem Auto.

Leistungsumfang (mechanisch): Bremsen, Schaltung, Reifen/Schlauch, Laufräder zentrieren, Kette/Antrieb, Lager, Federung, Sattel/Lenker/Stütze, Licht-Verkabelung, mechanische Montagen — bei Velos, E-Bikes und Cargo-Bikes aller Marken.

Ausdrücklich nicht im Leistungsumfang: Velov ist nicht offiziell zertifiziert und führt keine Akku-, Motor-, Display-, Elektronik- oder Software-/Firmware-Diagnose, -Reparatur oder -Updates durch. Solche Arbeiten sind den jeweiligen Markenwerkstätten vorbehalten. Eine Beauftragung von Velov ersetzt keine Garantieleistung des Herstellers.

Die Dienstleistung umfasst Inspektion, Wartung und Reparatur nach bestem Wissen und Gewissen. Velov übernimmt keine Haftung für Mängel, die aus unzureichender Wartung durch die Kundschaft, normalen Abnutzungserscheinungen oder Material und Produkten anderer Hersteller resultieren.

Da wir mobil unterwegs sind, können wir nicht immer alle Werkzeuge und Ersatzteile mitführen. Es kann vorkommen, dass nicht jede Reparatur sofort vor Ort abgeschlossen werden kann. In solchen Fällen werden die Anfahrtspauschale und die bereits geleistete Arbeitszeit dennoch in Rechnung gestellt. Velov informiert die Kund:innen nach Möglichkeit vorab über Einschränkungen.

Weitere Leistungen: Neben Reparatur und Wartung bieten wir Velo-Entsorgung und -Abholung sowie Flotten- und Firmenservice an. Dafür gelten dieselben AGB; die Preise stehen auf der jeweiligen Seite.

💡 Tipp: Schick uns vorab Fotos oder Videos deines Velos per WhatsApp — so können wir die richtigen Teile einpacken und sparen dir Zeit und Geld.

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Preise, Fahrtkosten & Zahlung

Die für Dienstleistungen und Produkte gültigen Preise sind in der Preisliste von Velov aufgeführt. Alle Preise sind Endpreise. Velov ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird keine MwSt. erhoben und keine ausgewiesen (Art. 27 MWSTG). Änderungen und Tippfehler vorbehalten.

Anfahrtspauschale: Für jede Anfahrt in der Stadt Zürich fällt eine Pauschale von CHF 49 an. Diese Pauschale deckt den ersten Weg zur Kundschaft ab. Bei weiterführenden Arbeiten oder mehreren Anfahrten wird die Anfahrt ab dem zweiten Besuch zum Stundenansatz von CHF 149 verrechnet. Für Orte ausserhalb der Stadt Zürich kommt ein Zonenzuschlag von CHF 25–45 je nach Distanz dazu; er gilt für Pakete und Einzelreparaturen. Weiter entfernte Orte auf Anfrage.

Kostenvoranschlag: Ein schriftlicher Kostenvoranschlag vor Ort kostet CHF 59 und wird bei erteiltem Reparaturauftrag zur Hälfte angerechnet. Ein Kostenvoranschlag ist ein ungefährer Ansatz. Zeichnet sich während der Arbeit ab, dass er überschritten wird, informieren wir vorher und holen die Zustimmung ein; ohne Zustimmung führen wir nur den vereinbarten Umfang aus. Preise, die als „ab CHF …" oder „nach Aufwand" ausgewiesen sind, sind Richtwerte und werden nach effektivem Aufwand abgerechnet.

Zahlung: Fällig nach erbrachter Leistung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Akzeptierte Zahlungsmethoden: TWINT, Bargeld, EC-Karte, Kreditkarte, Rechnung.

Zahlungsverzug: Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist gerät die Kundschaft ohne weitere Mahnung in Verzug; es gilt ein Verzugszins von 5 % (Art. 104 OR). Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20 pro Mahnung erhoben.

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Mängel, Nachbesserung und Herstellergarantie

Velov führt alle Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen aus. Zeigt eine von uns ausgeführte Arbeit einen Mangel, hat die Kundschaft Anspruch auf unentgeltliche Nachbesserung durch Velov.

Gemeinsame Begutachtung: Voraussetzung für die Nachbesserung ist, dass Velov das Velo begutachten kann — nach Möglichkeit gemeinsam mit der Kundschaft. Ohne Befund am Velo lässt sich weder die Ursache feststellen noch sinnvoll nachbessern.

Mängelrüge: Offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu melden (Ziffer 6), versteckte Mängel innert 10 Tagen nach ihrer Entdeckung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Fristen des Werkvertragsrechts (Art. 367 ff. OR).

Grenzen: Kein Mangel im Sinne dieser Ziffer sind normale Abnützung und Verschleiss (namentlich Bremsbeläge, Ketten, Ritzel, Reifen und Züge), unsachgemässer Gebrauch, Sturz- und Fremdeinwirkung, fehlende Wartung durch die Kundschaft sowie Material und Produkte anderer Hersteller. Für mitgebrachte Teile gilt Ziffer 5.

Weitere Ansprüche: Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann die Kundschaft eine angemessene Minderung des Werklohns verlangen. Weitergehende Ansprüche — insbesondere Ersatz von Folgeschäden, entgangener Nutzung, Mietvelo-Kosten oder Arbeitsausfall — sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt in jedem Fall vorbehalten (Art. 100 OR).

Produkte und Herstellergarantie: Für Neu- und Gebraucht-Produkte richten sich Garantieansprüche ausschliesslich nach den Bestimmungen des jeweiligen Herstellers. Die Kundschaft macht diese direkt beim Hersteller oder Verkäufer geltend; Velov unterstützt sie dabei mit allen relevanten Informationen und Belegen. Gebrauchte Velos und Teile werden „wie gesehen" verkauft.

✨ Kulanz: Über das Geschuldete hinaus zeigen wir uns bei berechtigten Reklamationen sehr kulant. Wir suchen gemeinsam mit der Kundschaft eine faire, praktische Lösung — weil unsere Reputation und eure Zufriedenheit uns wichtig sind.

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Haftung

Velov haftet ausschliesslich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln verursacht wurden.

Für Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch, mangelnde Wartung seitens der Kundschaft, Materialfehler, Folge- oder Spätschäden, entgangene Nutzung, Mietvelo-Kosten, Arbeitsausfall oder sonstige indirekte Schäden entstehen, wird keine Haftung übernommen — soweit gesetzlich zulässig.

Velov übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Teile, Zubehör oder persönliche Gegenstände am Velo.

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Abnahme der Reparatur & Mängelrüge

Nach Abschluss der Reparatur ist die Kundschaft verpflichtet, das Fahrrad unverzüglich in Augenschein zu nehmen und offensichtliche Mängel sofort zu reklamieren.

Mit der Annahme und Bezahlung des Fahrrads bestätigt die Kundschaft, dass die Reparatur ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Spätere Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen.

Im Rahmen unserer Kulanz-Praxis bleiben wir auch nach der Abnahme gesprächsbereit — melde dich einfach direkt.

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Verzögerungen und Terminverschiebungen

Velov bemüht sich, alle Arbeiten innerhalb der vereinbarten Zeiträume durchzuführen. Bei Verzögerungen (z.B. wetterbedingt, bei Material-Engpässen, Krankheit) wird die Kundschaft so früh wie möglich informiert.

Terminverschiebungen und Absagen sind bis 2 Stunden vor dem geplanten Termin kostenlos. Danach — oder wenn das Velo zum vereinbarten Zeitpunkt nicht bereitsteht (Ziffer 12) — verrechnen wir eine Ausfallpauschale von CHF 30.

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Öffentliche Bewertungen & Stellungnahmen

Velov begrüsst offene Bewertungen und nimmt Kritik ernst. Wir behalten uns vor, zu öffentlichen Bewertungen sachlich Stellung zu nehmen und den Ablauf richtigzustellen — insbesondere Zeitraum, konkreten Auftrag, Ort der Arbeit und erbrachte Leistungen darzustellen, soweit dies zur Richtigstellung erforderlich ist.

Keine Offenlegung personenbezogener Daten: In öffentlichen Antworten legen wir keine personenbezogenen Daten der bewertenden Person offen — weder den vollständigen Namen noch Adresse, Kontaktangaben, Zahlungs- oder Gesundheitsdaten. Das gilt auch dann, wenn wir eine Darstellung für unzutreffend halten.

Halten wir eine Bewertung für unwahr oder rufschädigend, gehen wir den dafür vorgesehenen Weg: Meldung an die Plattform und, wenn nötig, rechtliche Schritte — nicht die öffentliche Nennung der Person.

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Datenschutz

Velov behandelt die Daten der Kundschaft vertraulich und hält sich an das Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) sowie — soweit anwendbar — an die EU-DSGVO.

Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Geschäftsbeziehung genutzt und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung notwendig (z.B. Zahlungsdienstleister, Lieferanten) oder gesetzlich vorgeschrieben.

Welche Daten wir konkret bearbeiten, wie lange wir sie aufbewahren und welche Rechte dir zustehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.

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Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Velov und der Kundschaft unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und kollisionsrechtlicher Bestimmungen.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB ist Zürich, Schweiz, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes vorschreiben.

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Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Velov behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Die jeweils aktuelle Version ist auf velov.ch/agbs-velov-zuerich verfügbar. Für bereits begonnene Aufträge gilt die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültige Fassung.

Stand: Juli 2026

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Velo-Übergabe ohne Anwesenheit, Schlüssel & Zugang

Unser Service funktioniert bewusst auch ohne dass du dabei bist: Das Velo steht bereit, wir kommen, flicken, und du bekommst ein Foto, sobald es fertig ist. Diese Ziffer hält fest, wer dabei welches Risiko trägt (ergänzt im Juli 2026).

Bereitstellung: Die Kundschaft stellt das Velo am vereinbarten Ort bereit und sorgt dafür, dass es frei zugänglich ist. Velov ist nicht verpflichtet, ein Velo zu suchen, umzustellen oder ein Schloss zu öffnen. Ist das Velo zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zugänglich, kann die Anfahrtspauschale gemäss Ziffer 7 verrechnet werden.

Risiko während der Bereitstellung: Solange das Velo unbeaufsichtigt auf uns wartet oder nach getaner Arbeit unbeaufsichtigt zurückbleibt, trägt die Kundschaft das Risiko für Diebstahl, Vandalismus und Witterung. Velov haftet ausschliesslich für Schäden, die nachweislich während der Arbeit am Velo entstanden sind. Wir empfehlen, das Velo abzuschliessen und uns den Code oder Schlüssel zu geben.

Schlüssel und Zugangscodes: Überlässt uns die Kundschaft Schlüssel oder Codes für Haus, Veloraum oder Tiefgarage, behandeln wir diese vertraulich, nutzen sie ausschliesslich für den Auftrag und geben sie danach zurück bzw. löschen sie. Für Schlüssel, die an einem von der Kundschaft gewählten Ort hinterlegt werden (z.B. Milchkasten, Briefkasten), übernimmt Velov keine Haftung.

Abschluss: Der Auftrag gilt als ausgeführt, sobald die Arbeit abgeschlossen ist und wir die Kundschaft informiert haben — in der Regel per WhatsApp mit Foto. Für Abnahme und Mängelrüge gilt Ziffer 6.

Kontakt für AGB-Fragen:
VELOV — Mobile Velowerkstatt Zürich · Ganz Zürich · Mobile Velowerkstatt
Telefon: +41 76 235 21 26 · E-Mail: info@velov.ch
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